Was ist ein Datenschutzaudit?

Beim Datenschutzaudit erfolgt die Prüfung des Datenschutzkonzepts durch einen unabhängigen Datenschutzbeauftragten. Hierbei wird der Ist-Zustand des Unternehmens festgestellt und einzelne Handlungsanweisungen gegeben.
 

Wer führt das Datenschutzaudit durch?

Das Datenschutzaudit wird durch einen unabhängigen Berater, i.d.R. dem Datenschutzbeaufttragten durchgeführt. Der Datenschutzbeauftragte muss zur Durchführung des Datenschutzaudits die erforderliche Fachkompetenz besitzen.
 

Welche Voraussetzungen müssen für ein Datenschutzaudit erfüllt sein?

Grundlage des durch uns durchgeführten Datenschutzaudits ist eine schriftliche Vereinbarung. Danach erfolgen Bestandsaufnahme, Festlegung der Datenschutzziele, Erteilung von Handlungsanweisungen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, wie z.B. der DSGVO, BDSG, KDG (kirchliches Datenschutzgesetz), etc. 
 

Ist ein Datenschutzaudit befristet?

Ein Datenschutzaudit sollte regelmäßig wiederholt werden, um einen eventuell bestehenden Anpassungsbedarf festzustellen.
 

Wie unterscheidet sich das Datenschutzaudit von der Beratung des Datenschutzbeauftragten?

Das Datenschutzaudit ist in der Regel der Bestellung des Datenschutzbeauftragten vorgelagert. Es bildet praktisch die erste Grundlage, auf die der Datenschutzbeauftragte seine Beratung zur Umsetzung des Datenschutzes aufbaut.
 

Wann ergibt ein Datenschutzaudit Sinn?

Ein Datenschutzaudit mach dann Sinn, wenn Sie wissen möchten, wie der aktuelle Ist-Zustand Ihres Unternehmens im Hinblick auf die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist. In der Regel wird ein Datenschutzaudit vor der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten durchgeführt.
 

Wo können Sie sich über ein Datenschutzaudit informieren?

Bei Fragen zum Datenschutzaudit, der zeitlichen Planung und der zu erwartenden Kosten, können Sie sich hier gerne mit uns in Verbindung setzen.